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Die Verbesserung der Steuermoral als vordringliches Ziel der aktuellen Steuerreform (Konecny, SWK 35/36/2003, T 265)

ArtikelrundschauAllgemeines -- national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2004/99ÖStZ 2004, 48 Heft 3 v. 2.2.2004

Nach Ansicht des Autors könne eine große Steuerreform nur dann gelingen, wenn fundamentale Schwachstellen beseitigt und insb jene Rechtsnormen reformiert werden, die die Bevölkerung als besonders ungerecht erkannt habe. Dazu bespricht er Beispiele für Diskriminierungen im Einkommensteuerrecht (Berücksichtigung von Verlusten, Besteuerung von betrieblichen Kfz und Beseitigung der “Eigenkapitaldiskriminierung").

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