Das Gesetz enthält konjunkturbelebende und strukturelle Maßnahmen zur Unterstützung des Wachstums sowie zur Stärkung der Attraktivität Österreichs als Forschungsstandort, welche durch steuerliche Begünstigungen abgestützt werden sollen. Der steuerliche Teil des Gesetzestextes samt Erläuterungen wird wiedergegeben.