Nach der Beschlussfassung der ersten Etappe der Steuerreform 2004/05 im Sommer 2003 (BGBl I 2003/71) hat die österreichische Bundesregierung am 9. 1. 2004 überraschend schnell auch die Eckpfeiler der 2. Etappe dieser Steuerreform vorgestellt. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die geplanten Änderungen, soweit sie bis Mitte Jänner 2004 bekannt waren1)). Die Beschlussfassung im Parlament soll bis Juni 2004 erfolgen. Die Neuerungen sollen überwiegend ab 2005 in Kraft treten. Einige Maßnahmen (nämlich die Anhebung der Zuverdienstgrenze und die Einführung von Kinderzuschlägen beim Alleinverdienerabsetzbetrag sowie die Anhebung des Pendlerpauschales) sollen schon auf 2004 vorgezogen werden (wirksames Volumen 250 Mio €).