Seit 1. 1. 2004 ist die Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung (BGBl II 2003/224) in Kraft, durch welche die bestehenden 80 Finanzämter zu 43 Wirtschaftsraum-Finanzämtern zusammengefasst werden. Die 80 Standorte bleiben erhalten. Die Zusammenfassung zu wesentlich größeren Organisationseinheiten ist Teil bedeutender Reformmaßnahmen, die sukzessive alle Bereiche umfassen und ab 2006 ihre volle Ergebniswirksamkeit (250 Mio € jährlich an Einsparungen bzw Mehrergebnissen) erreichen werden.