Die am 7. 11. 2003 vom BMF veröffentlichte Änderung der UStR 2000 enthält Aussagen betreffend grenzüberschreitendes Leasing, Vermietung von Grundstücken durch ausgegliederte Rechtsträger von Gebietskörperschaften, EUSt neu ab 1. 10. 2003 sowie zu den Auswirkungen des EuGH -Urteils vom 08.05.2003, Rs C-269/00 (Seeling).
Zu letzterem Punkt wird allerdings lediglich folgende Aussage getroffen: