DBA-Allgemein
OECD-MA: Art 10, 13
Wird eine österr GmbH, die von einer kanadischen Kapitalgesellschaft über eine zwischengeschaltete spanische und niederländische Holdinggesellschaft (keine Räumlichkeiten, kein Personal) gehalten wird, nach einer Dividendenausschüttung im Jahr 2004 liquidiert, dann ist vorweg zu klären, wem die Dividendenausschüttung und die sodann folgende Auszahlung des Liquidationsüberschusses steuerlich zuzurechnen ist. Es ist dies eine Frage der Sachverhaltsfeststellung, die nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens entschieden werden kann.