vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl I 2003/134

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2004/991bÖStZ 2004, 541 Heft 23 v. 1.12.2004

Gem § 19 Abs 1b UStG 1994 idF BGBl I 2003/134 wird bei der Lieferung

a) sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer,

b) des Vorbehaltskäufers an den Vorbehaltseigentümer im Falle der vorangegangenen Übertragung des vorbehaltenen Eigentums

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!