Das BMF hat Mitte November einen VO-Entwurf zur Begutachtung versendet, mit dem einerseits - offensichtlich im Hinblick auf die UFS-Entscheidung vom 18. 5. 2004 (siehe ÖStZ 2004/835a, S 429) - die bisherige Pkw-Luxusgrenze (lt Rz 4771 EStR) für 2004 mit 34.000 € festgeschrieben und andererseits diese Grenze ab 2005 auf 40.000 € angehoben werden soll. Weiters soll auch die Gebrauchtwagen-Regelung der Rz 4775 EStR (bei Anschaffung eines mehr als 5 Jahre alten Gebrauchtfahrzeugs wird für die Berechnung der Luxustangente auf die tatsächlichen Anschaffungskosten abgestellt) in die VO aufgenommen werden.