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Nachversteuerung berücksichtigter Auslandsverluste bei ausländischer “Tonnagenbesteuerung" (EAS 2457 v 17. 5. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2004/1067ÖStZ 2004, 563 Heft 23 v. 1.12.2004

EStG: § 2 Abs 8

Auslandsverluste, die bei der Ermittlung der österr Steuerbemessungsgrundlage kürzend angesetzt worden sind, müssen nach der im Rahmen der Steuerreform 2005 geplanten gesetzlichen Regelung des § 2 Abs 8 EStG 1988 nachversteuert werden, sobald sonst der Fall einer Verlustdoppelverwertung eintreten würde.

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