Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH -Erkenntnisses vom 09.09.2004, 01/15/0073, dar, zieht Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.
Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH -Erkenntnisses vom 09.09.2004, 01/15/0073, dar, zieht Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.