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Lehrerin, Kurse zur Stressbewältigung

JudikaturÖStZ 2004/972ÖStZ 2004, 491 Heft 21 v. 2.11.2004

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

Die eigene Stressbewältigung des Steuerpflichtigen gehört in den Bereich der Erhaltung bzw Verbesserung der eigenen Gesundheit und somit in den Bereich der nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 steuerlich nicht beachtlichen Lebensführung.

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