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Entscheidung des UFS Linz hat mit rechtlicher Beurteilung der “Grasser-Homepage" nichts zu tun (BMF-Presseinformation vom 20. 10. 2004)

Die erste Seite aktuellÖStZ 2004/904bÖStZ 2004, 477 Heft 21 v. 2.11.2004

Die in der APA Meldung vom 20. 10. 2004 angesprochene Entscheidung des UFS Linz vom 22. 9. 2004 hat mit der Entscheidung der Finanzämter zur Homepage “www.karlheinzgrasser.at " nichts zu tun.

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