Mit der Einführung des KStG 1988 wurde die Abzugsfähigkeit der Gesellschaftsteuer als Betriebsausgabe ausdrücklich in§ 11 Abs 1 Z 1verankert. Es stellt sich die Frage, ob Einlageleistungen in Gesellschaften in Form einer GmbH & Co K(E)G auch Betriebsausgabencharakter aufweisen. Obwohl sich im EStG kein entsprechendes Gegenstück zu§ 11 Abs 1 Z 1 KStG 1988findet, ist die entrichtete Gesellschaftsteuer bei GmbH & Co K(E)G - auch im Hinblick auf das Leistungsfähigkeitsprinzip - als Betriebsausgabe abzugsfähig.