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Gesellschaftsteuer bei GmbH & Co K(E)G als Betriebsausgabe?

Mag. Verena HörtnaglÖStZ 2004/5ÖStZ 2004, 15 Heft 1 und 2 v. 15.1.2004

Mit der Einführung des KStG 1988 wurde die Abzugsfähigkeit der Gesellschaftsteuer als Betriebsausgabe ausdrücklich in§ 11 Abs 1 Z 1verankert. Es stellt sich die Frage, ob Einlageleistungen in Gesellschaften in Form einer GmbH & Co K(E)G auch Betriebsausgabencharakter aufweisen. Obwohl sich im EStG kein entsprechendes Gegenstück zu§ 11 Abs 1 Z 1 KStG 1988findet, ist die entrichtete Gesellschaftsteuer bei GmbH & Co K(E)G - auch im Hinblick auf das Leistungsfähigkeitsprinzip - als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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