Mit dem AbgÄG 2003 wurden die Einreichungsfristen für Steuererklärungen gem § 134 BAO verlängert. Für die Veranlagung 2003 gelten nunmehr folgende Termine:
Steuerklärungen, die auf dem amtlichen Formular (in Papierform) erstellt werden, müssen bis Ende April des Folgejahres (bisher Ende März) beim Finanzamt eingereicht werden.