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Neue Erklärungsfristen ab Veranlagung 2003 durch das AbgÄG 2003 - Termin 15. 5. in RZ 916 LStR 2002 entfällt

Die erste Seite aktuellÖStZ 2004/1cÖStZ 2004, 1 Heft 1 und 2 v. 15.1.2004

Mit dem AbgÄG 2003 wurden die Einreichungsfristen für Steuererklärungen gem § 134 BAO verlängert. Für die Veranlagung 2003 gelten nunmehr folgende Termine:

Steuerklärungen, die auf dem amtlichen Formular (in Papierform) erstellt werden, müssen bis Ende April des Folgejahres (bisher Ende März) beim Finanzamt eingereicht werden.

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