Durch eine Änderung der Sachbezugsverordnung (BGBl II 2003/582) wird der Zinssatz für die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ab 1. 1. 2004 von 4,5 % auf 3,5 % gesenkt.
Durch eine Änderung der Sachbezugsverordnung (BGBl II 2003/582) wird der Zinssatz für die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ab 1. 1. 2004 von 4,5 % auf 3,5 % gesenkt.