Der Beitrag bespricht das EuGH-Urteil in der Rs Lenz, hält fest, dass der EuGH in seiner Begründung - obwohl vom VwGH angefragt - nicht auf den Fall von Drittstaatseinkünften eingegangen ist und befasst sich mit Aussagen in der Entscheidung, die für das österr Steuersystem von Bedeutung seien.