Der Autor stellt die Hintergründe des EuGH-Urteiles vom 15.07.2004, C-315/02 , Rs Lenz dar, fasst das Ergebnis der Schlussanträge des Generalanwaltes zusammen, erörtert und würdigt die Entscheidung des EuGH und zieht Schlussfolgerungen für Österreich.