Im Oktober 2003 wurden durch die Richtlinie 2003/92/EG des Rates der Europäischen Union der Ort der Lieferung von Elektrizität und Gas sowie der Ort der Erbringung von Übertragungs- und Fernleitungsleistungen neu geregelt. Die Bestimmungen dieser neuen Richtlinie werden vorgestellt und erläutert, um dann die aktuelle österreichische Rechtslage mit den Bestimmungen der Richtlinie zu vergleichen und anhand eines Beispiels die Auswirkungen der Richtlinie auf die österreichische Rechtslage zu veranschaulichen.