DerEuGH hat mit Urteil vom11.03.2004die französische Wegzugsbesteuerung in ihrer damaligen Fassung für gemeinschaftsrechtswidrig befunden. Auf Dringen der Europäischen Kommission soll auch in Österreich eine Reform der wegzugsbesteuerungsrelevanten Normen erfolgen. Während im Teil I auf die Milestones einer gemeinschaftsrechtskonformen Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung sowie Sonderprobleme wegziehender natürlicher Personen eingegangen wird, befasst sich der Schlussteil mit den steuerlichen Folgen eines Wegzugs von Körperschaften sowie den Auswirkungen vonEuGH 11.03.2004auf grenzüberschreitende Umgründungen.