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Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben für die Neuregelung der Wegzugsbesteuerung durch den österreichischen Gesetzgeber - Teil II -

ao.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M., StB DDr. Hans Zöchling, WP/StB*)*)DDr. Hans Zöchling, WP/StB, ist geschäftsführender Gesellschafter einer großen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien sowie Vorsitzender der Arbeitsgruppe Körperschaftsteuerrecht des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
ao.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law), StB, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien, Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Mitarbeiter einer großen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien.
ÖStZ 2004/837ÖStZ 2004, 433 Heft 19 v. 1.10.2004

DerEuGH hat mit Urteil vom11.03.2004die französische Wegzugsbesteuerung in ihrer damaligen Fassung für gemeinschaftsrechtswidrig befunden. Auf Dringen der Europäischen Kommission soll auch in Österreich eine Reform der wegzugsbesteuerungsrelevanten Normen erfolgen. Während im Teil I auf die Milestones einer gemeinschaftsrechtskonformen Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung sowie Sonderprobleme wegziehender natürlicher Personen eingegangen wird, befasst sich der Schlussteil mit den steuerlichen Folgen eines Wegzugs von Körperschaften sowie den Auswirkungen vonEuGH 11.03.2004auf grenzüberschreitende Umgründungen.

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