EuGH-Urteile betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Zinsen beinflussen nach Ansicht der Autoren die Berechnung des Nettoproduktionswertes. Sie regen abschließend an, den Durchführungserlass zum Energieabgabenvergütungsgesetz dahin gehend zu ändern, dass Zinsen entweder Entgelt für steuerbare oder Entgelt für nicht steuerbare Leistungen sein können.