Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Rechtsanwälte als Urkundenverfasser Gebührenanzeigen vorzunehmen haben, um nicht selbst neben dem Gebührenschuldner zu haften, wenn Entnahmeverbindlichkeiten begründet werden.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Rechtsanwälte als Urkundenverfasser Gebührenanzeigen vorzunehmen haben, um nicht selbst neben dem Gebührenschuldner zu haften, wenn Entnahmeverbindlichkeiten begründet werden.