§ 11 UStG enthält für Schlussrechnungen eigene Bestimmungen, die nach Ansicht des Autors in der Praxis immer wieder ignoriert werden. Die kürzlich geänderten UStR würden das Problem zusehends verschärfen.
§ 11 UStG enthält für Schlussrechnungen eigene Bestimmungen, die nach Ansicht des Autors in der Praxis immer wieder ignoriert werden. Die kürzlich geänderten UStR würden das Problem zusehends verschärfen.