Die - im Beitrag wiedergegebene - Änderung der UStR vom 21. 6. 2004 beinhaltet die Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rs Seeling und die Änderungen des Eigenverbrauches aufgrund der USt-Novelle 2004. Der Änderungserlass unterscheidet bei der Behandlung der nicht unternehmerischen Nutzung eines sonst unternehmerisch genutzten Grundstückes bestimmte Zeiträume, die von den Autoren besprochen und exemplarisch in tabellarischer Form dargestellt werden.