Der UFS Feldkirch hat in zwei aktuellen Senatsentscheidungen zur Überführung von Wirtschaftsgütern ins Privatvermögen anlässlich der Betriebsaufgabe und deren Bewertung Stellung genommen. Der Beitrag stellt die gesetzliche Ausgangslage sowie bisherige Rechts- und Lehrmeinungen dar und fasst die Beurteilung durch den UFS zusammen.