Die pauschale Einzelwertberichtigung und das Länderrating bedürfen lt Grünberger einer Interpretation. Die pauschale Einzelwertberichtigung, weil es sich um einen “Zwitter" handle, teilweise pauschal und doch Einzelwertberichtigung. Das Länderrating, früher nur von Banken zur Bewertung ihrer Auslandsengagements verwendet, ist gem Rz 2378 EStR 2000 allgemein anwendbar.