Der Autor analysiert die Verkehrswertbeeinflussung durch unbare Entnahmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Der Steuervorteil aus einer unbaren Entnahme sei vor der Steuerreform 2005 marginal. Nach dem In-Kraft-Treten der Steuerreform 2005 wandle sich der Vorteil in einen Nachteil.