Soweit Betriebsanlagen auch im öffentlichen Interesse liegen, werden Investitionen zT erheblich gefördert. Ausgehend von drei Fördervarianten, deren Darstellung im handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss Gegenstand der Artikelreihe bildet, werden in Teil 1 das zinslose Darlehen und Zinsenzuschüsse behandelt.