Der Fachsenat für Handelsrecht und Revision hat die endgültige Stellungnahme zu der im Titel genannten Thematik beschlossen (Fachgutachten KFS/RL 18). Davon ausgehend behandelt der Artikel den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis dieser Steuer.
Der Fachsenat für Handelsrecht und Revision hat die endgültige Stellungnahme zu der im Titel genannten Thematik beschlossen (Fachgutachten KFS/RL 18). Davon ausgehend behandelt der Artikel den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis dieser Steuer.