Wiesner stellt das VwGH -Erkenntnis vom 26.05.2004, 2001/14/0181 vor, wonach das EStG 1988 sowohl vor als auch seit Bestehen des § 9 von einem eigenständigen steuerlichen Rückstellungsbegriff ausgeht, der eine wirtschaftliche Veranlassung im Abschlussjahr voraussetzt; weiters gibt er Hinweise für die Praxis.