Der Autor hegt an der in der Literatur mehrfach geäußerten Ansicht, die Vormerkung nach § 38 lit c GBG erfordere die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages, Zweifel.
Der Autor hegt an der in der Literatur mehrfach geäußerten Ansicht, die Vormerkung nach § 38 lit c GBG erfordere die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages, Zweifel.