Nach Ansicht von Fellner erhöhen die komplizierten Steuererklärungen auch auf Seiten der Abgabenverwaltung die Fehlerquote. Wenn auch abgabenrechtlich keine Verpflichtung zur Anzeige von Fehlern besteht, so sei doch eindringlich davor zu warnen, sich ein zu Unrecht zugekommenes Guthaben am Steuerkonto zuzueignen.