Am 3. 6. 2004 wurde nach zähen Verhandlungen in Wien ein neues DBA mit der Türkei paraphiert. Das neue DBA enthält im Vergleich zum alten DBA vom 3. 11. 1970, BGBl 1973/595, eine Reihe wesentlicher Verbesserungen. So konnte die Quellensteuer bei Schachteldivididenden von derzeit 25 % auf 5 %, jene von Portfoliodividenden von 35 % (!) auf 15 %, sowie die Quellensteuer von Zinsen im öffentlichen Bereich auf 0 %, im Bereich von Exportförderungskrediten auf 5 % und bei Bankzinsen allgemein auf 10 % gegenüber ursprünglich 15 % gesenkt werden. Im Bereich der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit konnte das Besteuerungsrecht des Quellenstaates nunmehr auf die einer im Quellenstaat gelegenen festen Einrichtung oder auf dort länger als 183 Tage während eines Zwölfmonatszeitraums ausgeübte freiberufliche Tätigkeiten (einschließlich jener von gewerblichen Unternehmen) entfallenden Einkünfte beschränkt werden. Die Besteuerung freiberuflicher Leistungen im Quellenstaat, die außerhalb dieses Staates erbracht werden, wird künftighin nicht mehr möglich sein. Insgesamt betrachtet erweist sich das neue Abkommen - unter Berücksichtigung der spezifischen türkischen DBA-Politik - als derzeit bestmögliche Kompromissvariante, die eine Diskriminierung österr Unternehmen gegenüber jenen aus anderen EU-Staaten grundsätzlich ausschließt. Das neue DBA wird voraussichtlich ab dem Veranlagungsjahr 2006 erstmals Wirksamkeit erlangen.