Am 18. 6. 2004 wurde in Tiflis ein DBA mit Georgien paraphiert. Das DBA orientiert sich im Wesentlichen am OECD-MA. Schachteldividenden sind bei 50%iger Mindestbeteiligung und Überschreitung einer Betragsschwelle von 2 Mio € im Quellenstaat steuerfrei bzw bei 10%iger Mindestbeteiligung und Überschreitung einer Betragsschwelle von 100.000 € mit höchstens 5 %, Portfoliodividenden generell mit höchstens 10 % zu besteuern. Das Besteuerungsrecht bei Zinsen und Lizenzgebühren wird generell ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat vorbehalten. Österreich wendet zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Methode der Steuerbefreiung mit Progressionsvorbehalt, Georgien die Anrechnungsmethode an. Im Bereich der Amtshilfe wurde entsprechend der von der OECD determinierten internationalen Vertragspraxis der "große" Informationsaustausch vereinbArt