Eine italienische Bank, die im Rahmen der Vergabe eines multilateralen Konsortialkredites von einer österr Kapitalgesellschaft Zinsen bezieht, unterliegt gem § 98 Abs 1 Z 5 EStG nur dann der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn die der Zinsenzahlung zugrunde liegende Kapitalforderung “durch inländischen Grundbesitz, durch inländische Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke unterliegen, ..." unmittelbar oder mittelbar gesichert ist.