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“Switch Over" bei Internationalen Schachtelbeteiligungen - Berechnung des ausländischen Steuersatzes in der Praxis- Teil I -

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtMag. Norbert Schrottmeyer*)*)Mag.Norbert Schrottmeyer ist Steuerberater bei Deloitte, Wien. Der Autor dankt WP Dr. Andreas Damböck für die anregenden Diskussionen.ÖStZ 2004/662ÖStZ 2004, 288 Heft 13 v. 1.7.2004

Im Zuge des BudgetbegleitG (BBG) 2003 wurde neben Änderungen der Internationalen Schachtelbeteiligung auch die diesbezügliche Missbrauchsbestimmung (§ 10 Abs 3 KStG idF vor BBG 2003) verschärft1)1)VglSchrottmeyer , Änderungen der Internationalen Schachtelbeteiligung im Überblick, ÖStZ 2003/749, 357 (357 f). Siehe auch KStR 2001, Tz 546 ff. Diese Änderung ist auf die Vorgaben des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung im Rahmen des Steuerpaktes in der EU zurückzuführen (vgl im Detail Kristen / Passeyrer, Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung, SWI 2003, 225 [225 f]).. Bisher kam es nur dann zum “switch over" von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode2)2)Das BMF versucht vereinzelt aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die Ergebnisse der ausländischen (Briefkasten-)Tochtergesellschaft direkt der inländischen Muttergesellschaft zuzurechnen (vgl zBBMF 17.07.2001, EAS 1881, SWI 2001, 370). Auch ist nach Ansicht des BMF zu untersuchen, wem die Anteile an der ausländischen Enkelgesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen sind (BMF 19.06.1997, EAS 1092, SWI 1997, 338). Dies insb, wenn die Tochtergesellschaft keine eigene geschäftliche Einrichtung und keine wirtschaftliche Funktion erfüllt. In diesem Fall soll § 10 Abs 2 KStG idF vor BBG 2003 von Gewinnausschüttungen der Enkelgesellschaft an die österr Muttergesellschaft zum Tragen kommen. Diese Aussage steht im Widerspruch zu den KStR 2001, Tz 557 (mit Verweis auf VwGH 04.10.1997, 482/76), die zivilrechtliches Eigentum verlangen. Da in diesem Fall der Tochtergesellschaft die Funktion eines Treuhänders zugeschrieben wird und die Neuregelung nicht mehr auf unmittelbare Beteiligungsverhältnisse abstellt, steht die Befreiung in Zukunft der Muttergesellschaft (Treugeber) in diesem Fall wohl unstrittig zu (KStR 2001, Tz 519). Siehe auch Bendlinger / Schuch , Beschränkung der Nutzung von Niedrigsteuersystemen durch multinationale Unternehmen, SWI 2002, 369 (369 ff), die ua der Frage des Verhältnisses von DBA und § 10 Abs 3 KStG idF vor BBG 2003 nachgehen., wenn folgende Missbrauchsverdachtsmomente kumuliert erfüllt waren:

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