Die Autoren untersuchen, ob durch die neue Regelung des § 99a EStG, welche eine Befreiung von der Verpflichtung zum Steuerabzug bei Zinsen und Lizenzgebühren gewährt, die Zinsen-/Lizenzen-Richtlinie zutreffend umgesetzt wurde. Außerdem erörtern sie das Verhältnis dieser Bestimmung zu bestehenden Befreiungsvorschriften.