Im Gruppenantrag ist gem § 9 Abs 8 2. Teilstrich KStG zwingend zu erklären, dass zwischen den finanziell verbundenen Körperschaften jeweils eine Regelung über einen Steuerausgleich vereinbart worden ist. Diese Bestimmung wird anhand von Beispielen (Ausgangslage: Muttergesellschaft zu 100 % an Tochtergesellschaft beteiligt) diskutiert.