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Außergewöhnliche Belastung: Keine Zwangsläufigkeit bei üblicher Versicherungsmöglichkeit? (Pülzl, RdW 2004/290, S 309)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2004/614ÖStZ 2004, 278 Heft 13 v. 1.7.2004

Nach dem BFH-Urteil vom 26.06.2003 (BStBl 2004 II 47) können Ausgaben zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände dann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn keine allgemein übliche und zumutbare Versicherung abgeschlossen wurde. Der Beitrag diskutiert daraus resultiende dogmatische und praktische Abgrenzungsfragen.

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