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Übertragung stiller Reserven bei höherer Gewalt nach der Steuerreform? (Hammerl, RdW 2004/285, S 302)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2004/611ÖStZ 2004, 278 Heft 13 v. 1.7.2004

Mit dem StReformG 2005 ist § 12 EStG bei der Körperschaftsteuer nicht mehr anwendbar. Bei höherer Gewalt könne es allerdings zu keiner Änderung kommen. Im Sinne der - vom VwGH fortgesetzten - Rechtsprechung des RFH seien in diesen Fällen stille Reserven jedenfalls auf Ersatzwirtschaftsgüter übertragbar.

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