Der Beitrag bespricht zwei VwGH-Erk (31.10.2000, 98/15/ 0113 und 16.12.2003, 2000/15/0155), betreffend die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt ein Guthaben auf dem Abgabenkonto eines Steuerpflichtigen, der bereits einen Rückzahlungsantrag gem § 239 BAO gestellt hat, von der Abgabenbehörde mit fälligen USt-Vorauszahlungen zu verrechnen ist.