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Das Erfordernis der Beibringung eines inländischen Besteuerungsnachweises nach § 102 Abs 1 Z 3 Satz 2 EStG (Lang/W.Loukota, SWI 2/2003, S. 67)

ArtikelrundschauAllgemeines -- international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2003/386ÖStZ 2003, 208 Heft 8 v. 15.4.2003

Nach § 102 Abs 1 Z 3 Satz 2 EStG dürfen im Falle der beantragten Veranlagung eines beschränkt Steuerpflichtigen Betriebsausgaben bzw Werbungskosten, die bei den Empfängern der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, nur dann abgezogen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Empfänger in Österreich entsprechend besteuert wurden. In der Abhandlung wird diese Regelung aus dem Blickwinkel der abkommensrechtlichen Diskriminierungsverbote, aus gemeinschaftsrechtlicher und aus verfassungsrechtlicher Sicht ausführlich analysiert.

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