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Elektronische Rechnungsstellung -- Vorschläge für eine Verordnung zu § 11 Abs 2 UStG (Pinter/Lindsberger, SWK 6/2003, S 238)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2003/373ÖStZ 2003, 207 Heft 8 v. 15.4.2003

Nach Ansicht der Autoren sollte die Verordnung zu § 11 Abs 2 UStG die Anbringung einer gewöhnlichen elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes verlangen: Diese sei durch § 3 SigG gedeckt, stelle kein zusätzliches Formalkriterium für die Rechnungsstellung dar und gewährleiste ebenso wie sichere Signaturen die in § 11 Abs 2 UStG geforderte Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts elektronisch übermittelter Rechnungen.

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