Die neuen Vorschriften über die Rechnungsausstellung wurden durch die Anpassung an die Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. 11. 2001 notwendig. Dies geschah durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002. Im Zuge dessen wurde auch ein Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) für gewisse Leistungen (Bauleistungen) eingeführt.
1. Rechnungsausstellung ab dem 1. 1. 2003 allgemein