Am 26. 2. 2003 wurde im Nationalrat die Änderung des § 21 Abs 1 des UStG 1994 beschlossen, wonach die Übermittlung der Voranmeldungen elektronisch zu erfolgen hat, ausgenommen dies ist dem Unternehmer mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar. Dieses Gesetz wird voraussichtlich Ende März oder Anfang April im Bundesgesetzblatt verlautbart werden.