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Vereinbarkeit des Methodenwechsels gem § 10 Abs 3 KStG mit dem DBA-Malta (EAS 2184 v 10. 12. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-MaltaÖStZ 2003/328ÖStZ 2003, 191 Heft 7 v. 1.4.2003

DBA unterliegen so wie alle anderen Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Art 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl 1980/40). Sie müssen danach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines DBA ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragsstaaten für Steuerumgehungszwecke genutzt werden können. Daher wird auch die Wirksamkeit einer innerstaatlichen Missbrauchsabwehrgesetzgebung durch DBA nicht unterbunden. Die Richtigkeit dieses DBA-Auslegungsgrundsatzes wird in Z 22 und 23 des OECD-Kommentars zu Art 1 OECD-MA verdeutlicht: "Geprüft wurden noch andere Formen des Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung. ... Diese Regeln werden von den Abkommen nicht angesprochen und deshalb durch sie nicht berührt." (EAS 1410, ÖStZ 12/1999, S. 335, EAS 1485, ÖStZ 20/1999, S. 556, EAS 1509, ÖStZ 22/1999, S. 612). Der vorerwähnte Grundsatz, dass DBA die innerstaatlichen Antimissbrauchsbestimmungen "nicht ansprechen" wird im Übrigen im OECD-Update 2002 noch verstärkt zum Ausdruck gebracht; hinzu kommt die Rsp des VwGH (VwGH 26. 7. 2000, 95/14/0145), die -- unabhängig von der Entwicklung in der OECD -- ebenfalls dem (geradezu selbstverständlichen) Grundsatz folgt, dass sich die DBA-Vertragstaaten mit dem Abschluss eines DBA nicht der Möglichkeit begeben wollten, die internationale Steuerumgehung zu unterbinden. Denn Ziel und Zweck eines Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, nicht aber die Förderung der internationalen Steuerumgehung. (SWI 2003, 54)

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