Deutsche Zweitwohnsitzer sind ab 1. 1. 2003 berechtigt, gem Art 11 DBA-Deutschland Entlastung von der österr Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066, ÖStZ 2002/890, S. 501), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt. Liegt der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der Bank vorgenommen werden, wenn dieser Bank auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung aufgrund des DBA in Frage stellen (zB in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft eines bloßen "Strohmannes" erkennbar). (SWI 2003, 57)