Nach Ansicht des Verfassers verdienen folgende Ergänzungen der UStR besondere Beachtung: Einzelfälle von Bauleistungen, Aufteilung umsatzsteuerrechtlich selbstständiger Leistungen, Gestellung von Arbeitskräften für Bauleistungen, Zweifelsfälle bei Bauleistungen, Anschlussgebühren, üblicherweise Bauleister -- üblicherweise keine Bauleister, Leistungen für den nichtunternehmerischen Bereich sowie Absehen von Säumniszuschlägen.