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Luxustangente bei Gebrauchtwagen (Mayr, SWK 2/2003, S 31)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2003/285ÖStZ 2003, 180 Heft 7 v. 1.4.2003

Die EStR 2000 ermitteln die Luxustangente bei Gebrauchtwagen, indem sie Neupreis und Angemessenheitsgrenze von 34.000 E ins Verhältnis zueinander setzen und die Anschaffungskosten des Gebrauchtwagens entsprechend kürzen. Diese Vorgangsweise überzeugt den Autor aber nicht; seines Erachtens folgt die Angemessenheitsgrenze für Gebrauchtwagen direkt aus jener für Neuwagen sowie den gesetzlichen Abschreibungsregeln.

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