Seit 1. 1. 2003 sind weitere Angaben in einer Rechnung gem § 11 Abs 1 UStG 1994 für den Vorsteuerabzug erforderlich. Der Beitrag befasst sich insb mit der Frage der Ausstellung von Rechnungen bei Dauerschuldverhältnissen.
Seit 1. 1. 2003 sind weitere Angaben in einer Rechnung gem § 11 Abs 1 UStG 1994 für den Vorsteuerabzug erforderlich. Der Beitrag befasst sich insb mit der Frage der Ausstellung von Rechnungen bei Dauerschuldverhältnissen.