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Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und auf mündliche Verhandlung nur bis 31. 1. 2003 (SWK 1/2003, S 30)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2003/257ÖStZ 2003, 178 Heft 7 v. 1.4.2003

Wiedergabe einer diesbezüglichen Information im Zusammenhang mit zum 1. 1. 2003 anhängigen Verfahren.

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